Gesetze / Trinkwasserverordnung

TrinkwV 2001

§ 6 Chemische Anforderungen

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202001/6#abs-1 (1) Im Trinkwasser dürfen chemische Stoffe nicht in Konzentrationen enthalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202001/6#abs-2 (2) Im Trinkwasser dürfen die in Anlage 2 festgesetzten Grenzwerte für chemische Parameter nicht überschritten werden.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TrinkwV%202001/6#abs-3 (3) Konzentrationen von chemischen Stoffen, die das Trinkwasser verunreinigen oder seine Beschaffenheit nachteilig beeinflussen können, sollen so niedrig gehalten werden, wie dies nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik mit vertretbarem Aufwand unter Berücksichtigung von Einzelfällen möglich ist.

§ 5 § 7